Baukultur beinhaltet auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, einschließlich der Wege- und Straßenführung. Der öffentliche Raum ist Gemeinschaftsbereich. Er nimmt Erholungs- und Verkehrsfunktionen auf und stellt etwas Verbindendes im Ort dar.
Auffallend bei den Bestandserhebungen im ländlichen Raum war, dass es sich lohnt, Gestaltungsrichtlinien für die Ausstattung, Möblierung, Beleuchtungsauswahl und Material- und Pflanzenverwendung zu definieren. Dörfer mit solchen Regelungen und Leitlinien wirkten trotz scheinbarer Beschränkung einladender und vermittelten auf den ersten Blick Baukulturkompetenz.
Selbst der Aufstellort der Müllcontainer sollte geplant werden. Sie dürfen nicht gedankenlos im Ortskernbereich positioniert werden. Ihr Aufstellort kann gestaltet sein. Gleiches trifft auf die Beleuchtung zu. Großstädtische Beleuchtungsanlagen wirken wie Fremdkörper. Auch sollte sich auf eine Beleuchtungsart für als gestalterische Einheiten zu betrachtende Ortsteile oder Bereiche beschränkt werden. Grundsätzlich gilt „Weniger ist Mehr“. Es ist nicht erforderlich, ein Dorf großstädtisch zu möblieren. Auch für Abfallbehälter, Poller, Fahrradständer und Bänke müssen Gestaltqualitäten definiert werden. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte man von der Analyse der Standortbedingungen ausgehen. Geschwungene Wegeführungen sind beizubehalten.
Empfehlungen für die Pflanzenverwendung mit Angaben zu gestaltprägenden Bäumen und Baumarten haben sich ebenfalls in der Praxis bewährt. Nach wie vor ist der Hofbaum typisch für Sachsens Dörfer. Grünordnungskonzepte sind hilfreich und sollten im Rahmen der Leitlinien für Straßen und öffentlichen Freiraum von den Entscheidungsträgern befürwortet und beschlossen werden.
- Gelungenes Beispiel zur Aufstellung von Mülltonnen
- Gelungenes Beispiel zur Anbringung von Werbung
- Platzgestaltung
- Gartengestaltung, Fotos: AB Knüpfer